Gebr. Rührig – Handels- und Vertriebs-AGB für den B2B-Nutzfahrzeughandel
1. Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Angebote, Kaufverträge und Lieferungen zwischen der Firma Gebr. Rührig, Marshallstr. 220, 52146 Würselen (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Kaufverträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Präsentation auf der Website und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Aufliegern und Anhängern auf dieser Website dient ausschließlich der unverbindlichen Präsentation und Anbahnung von Kundenanfragen. Über die Website können keine verbindlichen Kaufverträge geschlossen oder Zahlungen getätigt werden.
(2) Alle Angebote des Verkäufers (sowohl online als auch in Exposés oder per E-Mail) sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Irrtümer und Eingabefehler bei der Fahrzeugbeschreibung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(3) Ein Kaufvertrag kommt erst durch die gegenseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise in Euro (€) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist, sofern im Kaufvertrag nicht abweichend vereinbart, vor Übergabe oder Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug per Banküberweisung zur Zahlung fällig.
(3) Schecks oder Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
4. Übergabe, Erfüllungsort und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Betriebssitz des Verkäufers in 52146 Würselen (Holschuld des Käufers).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit der Übergabe an den Käufer, dessen Bevollmächtigte oder an das ausführende Transportunternehmen/den Frachtführer auf den Käufer über.
5. Eigentumsvorbehalt
Das übergebene Fahrzeug sowie die dazugehörigen Fahrzeugpapiere (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I und II, COC-Papiere) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag im Eigentum des Verkäufers.
6. Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen
(1) Da es sich beim Verkaufsgegenstand überwiegend um gebrauchte Nutzfahrzeuge, Transportmittel und Baumaschinen handelt, wird die Sachmängelgewährleistung gegenüber Unternehmern im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.
(2) Die Fahrzeuge werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befinden („gekauft wie gesehen/besichtigt“). Dem Käufer wird ausdrücklich das Recht eingeräumt, das Fahrzeug vor Vertragsschluss auf dem Betriebsgelände des Verkäufers zu besichtigen und technisch zu überprüfen.
(3) Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
7. Besondere Bestimmungen für Exportgeschäfte
(1) Bei Verkäufen ins Ausland (innergemeinschaftliche EU-Lieferungen oder Drittland-Export) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verzollung, Ausfuhrdeklaration und Einhaltung aller Importbestimmungen im Bestimmungsland selbst verantwortlich.
(2) Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich die erforderlichen Ausfuhr- und Gelangensnachweise vorzulegen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zum Erhalt dieser Nachweise eine Sicherheitsleistung in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (Kautionsregelung) einzubehalten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für 52146 Würselen zuständige Gericht (Amtsgericht Aachen / Landgericht Aachen).
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.